Erklärung zur Barrierefreiheit
Hier erhalten Sie Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.hospizhausgifhorn.de. Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) und und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. weitgehend vereinbar.
Bei der Programmierung der Website wurde darauf geachtet, dass sie leicht zugänglich ist, insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Responsive Umsetzung der Bildschirminhalte. Die Inhalte des Fensters passen sich der Bildschirmgröße des Geräts automatisch an.
- Ermöglichen von größerer und kleinerer Schrift. Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+/-“ und bei Apple mit
- Alternativtexte und Beschriftungen von Bildern und Funktionsflächen.
- Guter Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die Website verfügt aktuell über kein Angebot der Leichten Sprache. Wir sind bemüht, unsere Texte gut verständlich zu formulieren.
Bei der Anzeige von Instagrambeiträgen haben wir keinen Einfluss auf die Bildbeschreibung (ALT). Auf unserer Website verwenden wir einige rein dekorative Hintergrundbilder und Parallax-Bilder, die ausschließlich der Gestaltung dienen. Diese Bilder enthalten keine relevanten Inhalte und sind daher nicht mit ALT-Texten versehen. In den Headern und einigen dekorativen Formen sind Wörter/kurze Texte mit schwachem Kontrast vorhanden. Diese werden daher (identisch oder sinngemäß) mit gutem Kontrast im direkten Umfeld wiederholt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2026 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung durch interne Tests sowie automatisierte Prüfungen mit dem WAVE Evaluation Tool, manuelle Kontrastprüfungen nach WCAG 2.1 sowie Tests zur Tastaturnavigation und Textverständlichkeit.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der
Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Hospiz-Haus Gifhorn gGmbH
Lindenstraße 33
38518 Gifhorn
05371 7247-0
info@hospizhausgifhorn.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach §9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de


